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Fahrschule Britz-Süd
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Anfahrt

Die Fahrschule Britz-Süd
heisst Sie herzlich willkommen.

Auf unserer Webseite finden Sie alle nötigen Informationen zum Führerschein, der Fahrschule und unseren Fahrzeugen!
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und informativen Aufenthalt.

Fahrschule

(25.04.12)

ASF Kurs

Am 01.06.2012 findet in der Fahrschule Britz-Süd zum ersten Mal das Aufbauseminar für Fahranfänger ASF statt. Für nähere Informationen und Anmeldungen begrüßen wir Sie gerne vor Ort.
(19.12.11)

Weihnachtsangebot!

Aktuelles Weihnachtsangebot: Bei jeder Neuanmeldung zwei Fahrstunden umsonst!

Mehr Neuigkeiten

(05.09.11)

Überarbeitung der Website!

Alles neu macht in unserem Falle der September!

Wir haben die Website mit neuen Fotos ausgestattet, damit ihr einen aktuellen Eindruck der Räumlichkeiten und von unseren Fahrzeugen bekommt.

Alle Fotos und noch mehr sind auch nochmals in unserem Flickr Profil (http://www.flickr.com/photos/mr__jack/sets/) verlinkt. Im "Bestanden!" Album könnt ihr euch so auf dem Laufenden seid, wer die Prüfung erfolgreich verlassen hat ;).

Die Fahrschule ist seit kurzem auch bei Facebook (http://www.facebook.com/fahrschulebritzsued) vertreten. Alle Fotos und Infos findet ihr auch dort. Also kommt vorbei und "liked" uns.

Als besonderes Highlight, werden wir in den kommenden zwei bis drei Wochen den Film zur Fahrschule Britz-Süd veröffentlichen. Dieser soll euch vom Informationsgehalt die Laufbahn als Fahrschüler näher bringen und euch zusätzlich einen Eindruck vermitteln, wie es bei uns so abläuft.

Wir freuen uns natürlich auf viel Feedback zum Video und auch zu den anderen Neuerungen.
(05.08.07)

Alkoholverbot für Fahranfänger

Ordnungswidrig handelt, wer als Fahranfänger ab dem 01.08.07 innerhalb der Probezeit oder vor vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antrittt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Gemeint ist hier die folgenlose Alkoholfahrt im Bereich bis höchstens 0,5 Promille. Es kommt aber in diesem Bereich nicht auf die Promille, sondern lediglich die Tatsache an, dass alkoholische Getränke konsumiert wurden.

Die Folgen:
  • 125,00€ Bußgeld als Regelsatz
  • 2 Punkte als Regelsatz
  • Anordnung eines Besonderen Aufbauseminars nach § 36 FeV (Alkoholseminar)
  • Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (außer der Betreffende ist bereits in der Verlängerung der Probezeit)

Tipps zum Erwerb des Führerscheins

Frühestens drei Monate vor erreichen des 17. Geburtstages kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung kann einen Monat vor erreichen des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
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